Die Dokumente und Unterlagen von PostFinance sind gendergerecht formuliert.
Wer beispielsweise die «Vollmachtsregelung im Erbfall» aufruft, liest ganz am Anfang folgenden Satz: Die nachfolgend aufgeführten Erb:innen (resp. deren Vertreter:innen) oder die Willensvollstrecker:in der Kund:in erteilen der/den unter «Bevollmächtigte Person» (nachfolgend «Bevollmächtigte») aufgeführten Person/-en die Befugnis, sie gegenüber PostFinance rechtsgültig zu vertreten.

Dieser Satz ist schwer verständlich und grammatikalisch falsch, aber (wahrscheinlich) gendergerecht.
Man kann im Detail darüber streiten, was ethisch vertretbar ist und was nicht. Eine Situation, welche die sozial und wirtschaftlich schwachen Mitglieder der Gesellschaft schützt, als ethisch gerecht zu bezeichnen, ist gut nachvollziehbar und wohl weitgehend akzeptiert. Entsprechend einleuchtend ist es, eine Änderung, welche zu Lasten von gesellschaftlich benachteiligten Kreisen geht, als unethisch zu bezeichnen.
Wer eine akademische Ausbildung genossen hat, wird beim oben aufgeführten Satz aus der «Vollmachtsregelung im Erbfall» wenig Probleme haben. Eine solche Person versteht den Sinn eines Satzes, ohne jedes Wort lesen zu müssen.
Allerdings hat nur ein kleiner Teil der Schweizer Bevölkerung einen akademischen Abschluss. Ein erheblicher Teil hat Mühe, den Sinn eines Texts zu verstehen und rund 10% müssen als funktionale Analphabeten bezeichnet werden.
Funktionaler Analphabetismus korreliert stark mit geringem Einkommen. Personen mit Leseschwäche arbeiten überproportional im Tieflohnsektor und die Wahrscheinlichkeit, dass sie arbeitslos werden, ist dreimal so hoch wie bei übrigen Personen.
Menschen mit Leseschwäche und funktionalem Analphabetismus zu den gesellschaftlich schwachen und deshalb zu schützenden Mitgliedern der Gesellschaft zu zählen, ist somit gerechtfertigt. Es sind aber genau diese Personen, welche am meisten unter der gendergerechten Sprache zu leiden haben. Deshalb ist gendergerechte Sprache unethisch.