Die KVI und die Kosten

26. November 2020, ... alles andere, liberal, linke Mythen, Politik, aktion-hip, No Comments »

Bemerkung zur Konzern-Verantwortungs-Initiative (Abstimmung vom 29.11.2020)

Schauen wir genau hin: bei der KVI geht es nicht um Recht oder Unrecht, es geht um Kosten! In rechtlicher Hinsicht mag die vieldiskutierte Beweislastumkehr keine grosse Änderung darstellen, in Hinsicht auf die Prozesskosten ist sie gravierend. Sie führt dazu, dass der Zugang der Klägerseite zu einem Schweizer Gericht erheblich vereinfacht wird. Was bedeutet das für das angeklagte Unternehmen? Auch wenn es den Prozess gewinnt, wird es auf den Prozesskosten sitzen bleiben.

Wird dann in etwa 10 Jahren die Wirkung der KVI untersucht, werden die Initianten wohl darauf hinweise können, dass gegen die kritisierten Unternehmen (Nestlé, Glencore und Konsorten) zehn Mal häufiger prozessiert worden ist als vor KVI-Zeiten. Sie werden das als Erfolg verbuchen und unterschlagen, dass in neun von zehn Fällen das angeklagten Unternehmen ganz oder mehrheitlich entlastet worden ist. Die beklagten Unternehmen werden auf die Kosten hinweisen, welche ihnen durch die aus ihrer Sicht trölerischen Anklagen erwachsen sein werden. Das wird die Initianten nicht bekümmern. Wenn durch die KVI die multinational agierenden Unternehmen aus der Schweiz geschwächt werden, ist das aus ihrer Sicht absolut in Ordnung. Ob sich dadurch die Situation der Menschen in den Entwicklungsländern verbessert, darf bezweifelt werden.

Benno Luthiger, Zürich


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