“Das Bankgeheimnis ist tot”

08. February 2010, liberal, aktion-hip, No Comments »

Diese Aussage ist aktuell aus dem Mund der deutschen Regierung und der schadenfreudigen Linken wieder häufig zu hören. Dabei geht vergessen, dass ein manifester Trend immer auch die Wurzel einer Gegenbewegung ist, welche in der Zukunft bestimmend wird.

Der Grund, warum es zwangsläufig zu einer Gegenbewegung zum aktuellen Trend zur Schwächung des Bankgeheimnisses kommen muss, ist offensichtlich: Der Schutz der Privatsphäre vor staatlicher Schnüffeltätigkeit ist unverzichtbar. Zur Privatsphäre gehören die wirtschaftlichen Aktivitäten genau so wie etwa die sozialen Beziehungen und die sexuellen Vorlieben. Wer dem Staat die ungehinderte Einsicht auf alle Kontobewegungen der Bürger gestatten will, hat es schwierig zu begründen, warum der Staat nicht auch erfahren soll, wer wann wem was wie gesagt haben soll. Das allerdings will niemand.

Dass das Bankgeheimnis in der Schweiz gerade aus Deutschland am meisten unter Druck gekommen ist, erstaunt wenig. Deutschland hat sich zwar nach dem 2. Weltkrieg erfolgreich, wenn auch nicht ganz freiwillig, entnazifiziert. Nationalsozialistisches Gedankengut hat im heutigen Deutschland keine Chance. Eine wichtig Voraussetzung aber für das Heranwachsen des Nationalsozialismus‘ nach dem 1. Weltkrieg in Deutschland, der Glaube an die wohltuende Wirkung eines übermächtigen Staats, ist in Deutschland auch heute noch intakt. Die stockende Aufarbeitung des DDR-Staats und dessen Wirken beweist dies.

In der Schweiz und in vielen anderen Staaten aber hat das Gebot, dass die Privatsphäre der Bürger geschützt werden muss, noch jede politische Konjunktur überlebt.

Das Bankgeheimnis ist einerseits gefährdet durch die Forderung Deutschlands (und weiterer OECD-Staaten) nach einem automatischen Informationsaustausch. Wichtiger für die Praxis des Bankgeheimnisses ist allerdings eine Realität, die dadurch entstanden ist, dass der deutsche Staat einen Markt für gestohlene Bankdaten geschaffen hat. Damit kann ein Bankmitarbeiter mit einem einfachen Datenraub ein Mehrfaches seines Jahrseinkommens erzielen. Wenn der Staat den Zugriff auf die Kontoinformationen faktisch erzwingen kann, ist das Bankgeheimnis nicht mehr vorhanden.

Dieser Umstand ist weder demokratisch abgesichert noch von den Bürgern und Banken akzeptiert. Dies muss zwangsläufig zu einer Reaktion führen. Der Markt für gestohlene Bankdaten ist da und existiert unabhängig davon, ob der deutschen Regierung die Folgen ihres verantwortungslosen Tuns bewusst werden wird. Dieser Markt kann nur ausgetrocknet werden, wenn es keine Bankdaten mehr gibt, welche auf einfache Weise die Identifikation der Kontoinhaber erlauben. Der Schutz der Privatsphäre ruft notgedrungen nach einer neuen Art von Nummernkonto.

Damit lässt sich gut die Schwankung nachzeichnen, welche die Diskussion um das Bankgeheimnis erfahren hat. Das Bankgeheimnis wurde in der Schweiz im 2. Weltkrieg zum Schutz vor allem von deutschen Kunden vor den Übergriffen des Nazi-Regimes eingeführt. Der Schutz der Privatsphäre im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fand seinen Ausdruck in Form der Nummernkonti. Nach dem 2. Weltkrieg erfreuten sich diese Nummernkonti einer grossen Beliebtheit. Der Scheitelpunkt dieser Beliebtheit wurde erreicht, als das Bankgeheimnis von kriminellen Organisationen zum Waschen ihrer Schmutzgelder ausgenützt wurde. Dieser Missbrauch musste zwingend zu einer Reaktion führen. In der Folge wurden die Nummernkonti abgeschafft und das Bankgeheimnis sukzessive relativiert. Durch den kriminellen Zugriff der Datenräuber hat dieser negative Trend nun seinen unteren Wendepunkt erreicht. Als Reaktion wird es in naher Zukunft eine Form von Bankkonti geben, welche den Datenräubern die Identifikation der Kontoinhaber nicht mehr erlaubt. Damit erlebt das Bankgeheimnis in erneuerter Form seine Wiedergeburt.


Kommentar